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 Beschlossen: Innenausschuss segnet Online-Durchsuchungen ab

Recht | 11.11.2008, 11:25
Es gehört wohl neben der Vorratsdatenspeicherung zu einem der kritischsten Gesetze, welche die große Koalition geschaffen hat, doch anders als bei der Vorratsdatenspeicherung ist der Eingriff nicht nur durch die Intensität sondern auch durch die Zugriffsmöglichkeiten und die Kontrollfunktionen deutlich schärfer.

Mit dem Gesetz, welches zunächst bis 2020 eine Art Probelauf genehmigt, wird dem BKA nicht nur die präventive Telekommunikationsüberwachung und Lauschangriffe auf Wohnungen gestattet sondern auch eine bundesweite Rasterfahndung genehmigt. Problematisch ist dabei vor allem, dass das BKA nach eigenem ermessen entscheiden kann, ob von den Mitteln Gebrauch gemacht wird, wenn ein dringender Fall vorliegt. Ansonsten ist eine richterliche Genehmigung einzuholen. Für etwas Frieden soll die Einbeziehung der Wiesbadener Datenschutzbehörde sorgen, welche über die gesammelten Daten wachen soll. Allerdings eben erst, wenn die gesammelt und wahrscheinlich auch schon genutzt wurden.

Die große Koalition kommentierte, das dass Gesetz "eine bestehende Lücke im Sicherheitssystem schließt" indem es Anwälte, Ärzten, Journalisten und anderen Berufsgruppen, welche mit einem besonderen Vertrauensverhältnis arbeiten, nur ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zugesteht. Das Gesetzt schweißt derweil die Opposition zusammen, einheitlichen sprachen sich die Grünen, die Linke und die FDP gegen das Gesetz aus und nannten es "eine einzigartigen Machtkonzentration".

Dieser Ansicht folgt man auch beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, welche Hauptbeschwerdeführer bei der Vorratsdatenspeicherung ist. Der Arbeitskreis organisierte am Sonntag vor dem BKA-Sitz in Wiesbaden eine große Demonstration und monierte dabei auch, dass sich die Bundesrepublik in einen Überwachungsstaat wandele. Gleichzeitig stellt der Arbeitskreis Musteranschreiben zur Verfügung mit welchen die Bevölkerung ihre Abgeordneten der CPU oder SPD anschreiben und ihren Unmut mitteilen sollen.

Doch auch unter den Experten stößt das Gesetz auf zahlreiche Kritik. Nicht nur harte Datenschützer sondern sogar die Polizei-Gewerkschaft sprach sich bereits gegen den Entwurf aus und räumte den möglichen Verfassungsbeschwerden gute Chancen ein. Genau darauf wird es, wie auch bei der Vorratsdatenspeicherung, letztlich hinaus laufen. Bereits jetzt kündigten zahlreiche Kreise ihren Gang zum Verfassungsgericht an. Wenn nun morgen der Bundestag dem Gesetz zustimmt, kann der Weg über das Bundesverfassungsgericht nur noch verhindert werden, wenn Bundespräsident Horst Köhler die Ausfertigung verweigern, was in seiner Amtszeit bereits dreimal vorgekommen ist. Zu wünschen wäre es jedenfalls, denn wie die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung zeigt, ist der Gang über das Verfassungsgericht ein deutlich längere Weg und würde bis dahin die Bevölkerung in unklaren lassen.

[dk]




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