Unter großem Protest ist heute das BKA-Gesetz auch vom Bundestag, mit großer Mehrheit, verabschiedet worden und wird nun weitergereicht zum Bundesrat, welcher, entgegen
erster Vermutungen, dem Gesetz zustimmen muss. Die Opposition, allen voran die Grünen, kündigten unterdessen bereits Verfassungsbeschwerden an.
Die Abstimmung zum BKA-Gesetz verlieft äußerst hitzig und wurde zwischenzeitlich sogar durch Protest-Banner aus dem Zuschauerraum unterbrochen. Dennoch war die Abstimmung eindeutig. Von 549 anwesenden Abgeordneten
stimmten 375 mit Ja und 168 mit Nein, zudem enthielten sich sechs Abgeordnete. Die meisten Gegenstimmen, auch aus Reihen der SPD, wurden vor allem wegen den Regelungen zur Online-Durchsuchung
begründet.
Mit der Annahme wird das Gesetz nun an den Bundesrat weitergeleitet. Aber auch hier dürfte der Widerstand nicht zu groß sein, da der Bundesrat mehrheitlich von CDU und SPD
kontrolliert wird.
Dementsprechend kündigten die Grünen bereits ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz an. Unterstützt werden sie dabei Politikern der FDP aber auch von des Journalistin Bettina Winseman, welche schon bereits im Vorfeld die
Humanistische Union mit der Abfassung einer Klage beauftragte. Dieser Klage wird sich wahrscheinlich auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung anschließen, die heute mit Politikern der Grünen bei einer Demonstration in Berlin deutlich Stellung bezogen.
Dennoch bleibt abzuwarten, was nun folgen wird. Als ziemlich wahrscheinlich gilt, dass das Gesetz auch im Bundesrat ohne große Komplikationen durchgeht. Wie aber wird das Bundesverfassungsgericht mit der Beschwerde umgehen? Zumindest teilweise hat die große Koalition die
engen Voraussetzungen des obersten Gerichts erfüllt, aber gerade im Bereich Online-Durchsuchungen stößt das Gesetz an die Grenzen der Zulässigkeit oder überschreitet dieser sogar. Dies zu entscheiden wird wohl, wie in letzter Zeit
häufiger, Aufgabe der Richter in Karlsruhe werden.
[dk]