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 Intel verklagt EU-Kommission

Recht | 01.12.2008, 09:17
Im Wettbewerbsverfahren gegen Intel zeigte sich die EU-Kommission so hart wie noch nie und verurteilte den amerikanischen Chip-Giganten neben zahlreichen Auflagen zur bisher höchsten Strafe von 2,6 Milliarden Euro, doch scheinbar verlief das Verfahren nicht ganz fehlerfrei, so dass Intel gegen das Urteil Klage beim EuGH eingereicht hat.

Wie dem Amtsblatt der EU zu entnehmen ist, hat Intel bereits am 10. Oktober diesen Jahres Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in erster Instanz eingereicht und damit beantragt, dass a) die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären ist und b) die Frist zur Stellungnahme der Klägerin zur ergänzenden Mitteilung der Beschwerdepunkte auf 30 Tage zu verlängern ist und zwar ab dem Zeitpunk, wenn das entsprechende Dokument zugeht. Der dritte Antragspunkt soll die Kosten für das Verfahren der EU auf legen, was eine reine Formalität darstellt.

Kernpunkt der Klage ist die Frist zur Stellungnahme, die nach Ansicht Intels grob rechtswidrig ist oder zumindest gehandhabt wurde. Denn die Frist zur ergänzenden Stellungnahme begann bereits zu laufen, als die Akten noch nicht vollständig bei Intel angekommen waren, somit war es Intel nicht möglich entsprechend auf die Beschwerdepunkte zu reagieren. In der Begründung der Klage heißt es weiter, dass die Entscheidung diskriminierend und parteiisch gewesen sei, weil die Kommission Intel nicht die Möglichkeit gegeben hatte ihre Verteidigungsrechte geltend zu machen. Dies verstoße gegen den Grundsatz einer ordnungsgemäßen Verwaltung, nach welcher die Kommission ihr Urteil auf Grundlager aller rechtlich und tatsächlichen Informationen erstellen muss.

Sollte die Klage Erfolg haben, wird das Urteil im Wettbewerbsverfahren gegen Intel aufgehoben und wahrscheinlich zurück an die Kommission verwiesen, welche sich nochmals ausgiebig mit dem Fall beschäftigen und eventuell ein neues Urteil fällen müsste. Für Intel würde dies einen enormen Aufschub bedeuten, der nicht nur die Zahlung betrifft, sondern die sonstigen Auflagen, wie das Verbot zu Rabatten für PC-Händler oder das Bezuschussen von Werbung für die Exklusivität von Intel-Produkten.

Wann das Urteil gefällt wird ist bisher nicht bekannt, denn Verfahren beim EuGH dauern recht lange, zumal hier kein Fall von Dringlichkeit vorliegt und auch eine Prognose über den Ausgang des Verfahrens lässt sich zur Zeit nur schwer treffen. Jedoch häufen sich die Klagen gegen Urteile der Kommission, so hatte Microsoft ebenfalls gegen ihr Urteil von Februar Klage eingereicht.

[dk]




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