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 Online-Händler müssen Versandkosten mit ausweisen

Recht | 02.12.2008, 11:41
Während man in Europa gerade an einer Richtlinie arbeitet, welche den Verbraucher beim internationalen Online-Handeln schützen soll, wird in Deutschland der Verbraucherschutz durch die Rechtssprechung gestärkt und bestätigt.

So urteilte das OLG Frankfurt, wie heise berichtet, in einem aktuellen Fall, dass die Händler, welche ihre Waren im Internet anbieten, verpflichtet sind, auch die Versandkosten erkennbar auszuweisen und somit deutlich zu machen, was letztlich der endgültige Preis ist. Nach Ansicht der Richter reicht es nicht aus, wenn die Versandkosten in den AGB enthalten sind, sondern der Kunde muss spätestens im Verlauf der Bestellung auf die Versand- und damit auch auf die Gesamtkosten aufmerksam gemacht werden. Ob sich die Rechtssprechung aber auch bei den anderen OLGs durchsetzt oder gar von BGH bestätigt wird, bleibt zur Zeit noch offen.

Geklagt hatte in diesem Fall ein anderer Händler, der sich durch die Methode des Konkurrenten im Nachteil sah. Die Erkenntnis ist in der Rechtssprechung nicht neu, so gibt es bereits zahlreiche Urteile über sogenannte versteckte Kosten und die Tatsache, dass alle Punkte, die zum Gesamtpreis führe,n aufgelistet sein sollen. Dennoch ist die explizite Nennung der Versandkosten auffällig, da diese bei jedem Online-Geschäft grundsätzlich dazu gehören. Wenn man jedoch bedenkt, dass es mehrere mögliche Versandtypen und-unternehmen gibt, ist das Urteil des OLG Frankfurt ein richtiger Schritt in Richtung Verbraucherschutz.

[dk]




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