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 Koalition auf dem Weg zur Einigung beim BKA-Gesetz

Recht | 03.12.2008, 16:13
Das umstrittene BKA-Gesetz war letzte Woche Freitag, wie vorher bereits angekündigt, gescheitert, doch wollte die Regierungskoalition das Gesetz noch vor Weihnachten durchbringen und vielleicht aus deshalb arbeitete der Vermittlungsausschuss mühselig an einer Einigung, die nun auch greifbar zu seien scheint.

So sollen die, in der Koalition, streitigen Fragen, wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, weitestgehend geklärt sein. Zunächst wird es eine Änderung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten von LKA und BKA geben. Wesentliche Streitpunkt betraf auch die Eilfall-Regelungen. Im bisherigen Entwurf stand die Entscheidung über dem Eilfall noch dem BKA-Chef zu, dies wird es im künftigen Entwurf nicht mehr geben, stattdessen muss auch dann ein Richter entscheiden. Ein Richter muss nun auch darüber entscheiden, welche der gesammelten Daten in den "Kernbereich privater Lebensgestaltung " fallen und damit ausgefiltert werden müssen.

Demgegenüber soll es allerdings keine Änderung beim Schutz bestimmter Berufsgruppen geben. Während Pfarrer und Abgeordnete von der im Entwurf gefassten Regelungen ausgenommen sind, gilt für die anderen Berufsgeheimnisträger, wie Ärzte, Anwälte und Journaliste,n nur eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Was in der großen Koalition größtenteils Zustimmung findet, wird in der Opposition weiterhin abgelehnt. Zu den Kritikern gehört aber auch der Deutsche Anwaltverein (DAV), der heute in einer offiziellen Mitteilung weiterhin heftige Kritik an dem Gesetz, trotz genannter Änderung, übt. Der DAV sieht, ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung, auch beim BKA-Gesetz die Gefahr, dass die Bürger zunächst unter einem Generalverdacht gestellt werden. Zudem sei der Eingriff in den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" nicht angemessen und dürfe auch nicht in Zeiten des internationalen Terrorismus erfolgen. Ein Wichtiger Punkt ist zudem der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, denn dieser schützt die Persönlichkeitsrechte der Bürger. Letztlich entbehre das Gesetz jeglichen Nachweis, das es geeignet, angemessen und verhältnismäßig sei.

Ob und welche Änderungen des BKA-Gesetzes auch wirklich durch den Vermittlungsausschuss angenommen werden, wird sich in den kommenden Tagen zeigen und auch trotz der Änderungen ist das Gesetz damit noch nicht vom Bundesrat angenommen, denn FDP, Grünen und Linken, werden ihre Stimmen voraussichtlich weiterhin verweigern. Sollte das Gesetz trotzdem angenommen werden, so wird wohl das kommende Jahr, wie auch 2008, mit einer Verfassungsbeschwerde beginnen.

[dk]




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