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 Kostenfrage der Vorratsdatenspeicherung aus Sicht der Regierung geklärt

Recht | 04.12.2008, 18:54
Während die Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin bei den Richtern in Karlsruhe weilt, hat sich die Regierung nun endlich dazu durch gerungen, wenigsten die Kostenfrage zu klären und dabei einen alten, pauschalen Vergütungsvorschlag abgesegnet.

Der Vorschlag, der schon eine ganze Weile als Entwurf der Regierung vorlag, sieht eine pauschale Vergütung für Betriebs- und Personalkosten vor. Vollkommen unbeachtet bleiben aber die Kosten für Schaffung und Erhaltung der notwendigen Infrastruktur und dies obwohl eine Expertenkommission empfohlen hatte auch diese Kosten zu vergüten.

Entsprechend fiel auch das Votum im Bundestag aus. Für den Entwurf stimmten die beiden Regierungsparteien, dagegen stimmen sowohl Die Grünen als auch Die Linke, während sich die FDP enthielt. Doch auch von außerhalb wurde über die schnelle Verabschiedung des Entwurf Kritik laut. So schätzen Branchenverbände die Kosten für Schaffung der Infrastruktur und vor allem für die notwendige Sicherung der Daten wesentlich höher ein, so dass die Kosten sicherlich nicht durch die Pauschalbeträge gedeckt werden. Zudem ist eine Kostenpauschale für die Unternehmen ungerecht, welche an teureren Standorten ihren Sitz haben.

Doch vielleicht wird die Diskussion ja noch gegenstandslos, denn die offene Verfassungsbeschwerde könnte zur Nichtigkeit des Gesetzes führen und würde damit der Kostenfrage die Grundstein entziehen.

[dk]




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