Die Betreiber der Webseite
akademie.de erhielten nach eigenen
Ausführungen über die Rechtsabteilung der GEZ eine Abmahnung. Als Gründe hierfür nennt man die Verwendung "nicht existenter" bzw. "falscher Begriffe". Die durch akademie.de hier aufgezählte Liste umfasst unter anderem Formulierungen wie z.B.
"GEZ-Gebühren", "PC-Gebühren" und "GEZ-Anmeldung".
Gründe hierfür seien, dass die Verwendung dieser "falschen Begriffe" nur dazu diene die
"ein negatives Image der GEZ hervorzurufen". "GEZ-Gebühren" so weißt man in einem Auszug des anwaltschaftlichen Schreibens hin, ist ein falscher Begriff. Die richtige Bezeichnung laute
gesetzliche Rundfunkgebühren und hinsichtlich des falsch verwendeten Begriffs für "PC-Gebühren" solle es korrekt
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte lauten.
Akademie.de sieht sich als Wissensplattform und habe in der Vergangenheit kostenlose Tipps und Musterbriefe, welche bei der "GEZ-Abmeldung" oder der Klärung der "PC-Gebührenpflicht" helfen sollten, zur Verfügung gestellt. Auf Grund der Abmahnung und der Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, hat akademie.de vorerst die Inhalte offline genommen, bis zur rechtlichen Klärung der Situation.
Akademie.de zeigt ihr Unverständnis über die Erfolgte Abmahnung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Man habe bislang nie "illegale Praktiken empfohlen, noch erläutert". Man habe
"umgangssprachlich geläufige Wortbildungen zum Thema Rundfunkgebühren" verwendet. Das dies keine Seltenheit darstelle, erklärt man anhand einer Suchmaschinen-Abfrage bei Google, welche den Begriff "PC-Gebühr(en)" gleich auf 99.500 Webseiten gefunden habe. Platz 1 bei dieser Google-Abfrage habe die Adresse der GEZ (www.gez.de) belegt.
Im Beitrag von akademie.de hat man eine Auflistung, sämtlich monierter Begriffe, inkl. der korrekten Beschreibung
abgebildet. Eine recht lange Liste wie wir finden und mit Sicherheit ebenfalls eine Liste, in welcher der Betrachter sich dabei ertappt, die eine oder andere Formulierung selbst schon verwendet zu haben, selbst in einem offiziellen, journalistischen Beitrag. Und Google-bestätigt, dass dies offenbar nicht nur uns so betrifft, denn selbst die Webseite des öffentlich-rechtlichen Senders
ZDF.de, hat offenbar mit dem Begriff "GEZ-Gebühr" in der Berichterstattung keine Probleme. Und auch die ARD scheint den Begriffen "GEZ-Gebühr" oder "PC-Gebühr" erst einmal nichts Negatives
abzugewinnen.
[pg]